|
Inhaltsverzeichnis
|
Fragen und Antworten TT-Kreis FuldaDie nachstehenden Fragen sind in der oder ähnlicher Form gestellt worden. Die Antworten erheben keinen Anspruch auf 100% Richtigkeit zu jeder Zeit, sondern sollen einen guten Überblick und ein erstes Nachschlagewerk geben. Anhand der Antwort ist auf jeden Fall der gezielte Einblick in die Satzung und/oder Ordnungen notwendig und möglich. Sie vermissen eine Antwort, dann richten Sie doch einfach die entsprechende Frage an den Kreiswart.
21.
Wie
kann ich Ausrichter von Ranglisten, Meisterschaften oder Entscheidungsspielen
werden? Einfach einen formlosen schriftlichen Antrag bis 30. April jeden Jahres an den Kreiswart senden und bewerben. Der Kreis stellt die Checkliste für Veranstaltungen gerne zur Verfügung. Die Anzahl der stellbaren Tische (abhängig von Veranstaltung) und die organisatorische Abwicklung müssen vom Ausrichter ordnungsgemäß abgedeckt werden. Für die Kreiseinzelmeisterschaften im Nachwuchs- und Erwachsenenbereich muss der Ausrichter eine Großsporthalle mit mindestens 16 Tischen zur Verfügung stellen. Für den Bezirk gibt es einen Veranstaltungskalender
Mitte, dort sind alle Veranstaltungen, Anforderungen und
Ausrichtervergabeschlüssel aufgeführt. Zuständig ist der
Bezirkssportwart bzw. Bezirksjugendwart.
22.
Wie
komme ich an Adressen im Kreis, Bezirk oder Verband? In click-TT und auf der
Homepage des HTTV im Bereich Anschriften sind alle Adressen
mit Telefon-Nummern incl. Emailadresse aktuell gepflegt und abrufbar. Es kann
nach Personen (über Namen) und Bereich (Kreis/Bezirk) flexibel gesucht
werden. Im HTTV-Handbuch sind im Kapitel Anschriften alle Funktionäre auf
Verbandsebene aufwärts hinterlegt. Auf der Homepage fehlende Adressen können
zusätzlich auf der
HTTV
Geschäftsstelle (0 64 03) 95 68-0 erfragt werden.
23.
Wo
finde ich die Wettspielordnung oder Satzung des HTTV? Die Satzung und Wettspielordnung sowie alle anderen Ordnungen (Jugend-, Ehren-, Turnierordnung) etc. befinden sich im Handbuch des HTTV. Das jährlich neu erscheinende HTTV-Handbuch (früher GRÜNES BUCH) wird jedem Verein an den verantwortlichen Abteilungsleiter gesandt. Es kann jederzeit gegen Entgelt bei der HTTV Geschäftsstelle bestellt werden. Ferner die Daten des Handbuches auch auf der Homepage des HTTV im Bereich Service, Satzungen und Ordnungen, Downloads zur Verfügung. Regeländerungen jeglicher Art werden
im amtlichen Organ Plopp veröffentlicht und werden mit Veröffentlichung
rechtswirksam. Der jeweilige Abteilungsleiter sollte diese amtlichen
Ordnungsänderungen ggf. dem HTTV-Handbuch beifügen.
24.
Wer
beschließt Änderungen der Wettspielordnung (WSO)? Für die Änderung der WSO ist der Beirat (Organ des Verbandes) zuständig. Der Beirat ist die Zusammenkunft aller Kreiswarte, Bezirkssportwarte und weiterer Mitglieder. Der Kreistag (jeden Kreises) kann Anträge an den Beirat stellen. Die Mehrheit des Beirates entscheidet über Annahme oder Ablehnung. Somit ist die demokratische Vertretung der Basis voll gegeben. Rechtsgrundlage: Satzung 14 ff.
25.
Wie
ist das Zusammenspiel zwischen Vereinen und DTTB geregelt? Die Vereine sind über die Kreise dem HTTV angeschossen. Der HTTV ist ein Mitgliedsverband im DTTB. Der DTTB ist Mitgliedsverband in der ETTU. Der DTTB und die ETTU sind ein Mitglied im ITTF. Rechtsgrundlage: Satzung 2.6 ff.
26.
Wie kann ich Klassenleiter oder Tischtennisfunktionär werden? Der Interessent muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Er kann sich formlos an den Kreiswart wenden und sein Interesse bekunden. Auf dem jährlichen Kreistag werden die Amtsträger von den Vereinen gewählt. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Voraussetzung ist die Kenntnis der Satzung und Ordnungen unseres Verbandes. Heute ist der PC-Technikeinsatz Grundvoraussetzung für die Vereinfachung der Funktionärsarbeit. Rechtsgrundlage: Satzung 9.1 und 10.1.
ff
27.
Wie
kann ich Schiedsrichter oder Trainer werden? Im amtlichen Organ Plopp werden im
Januar jeden Jahres die Ausbildungstermine bekanntgegeben. Ansprechpartner
ist der
Kreisschiedsrichterwart bzw. der
Kreisjugendlehrwart für
Trainerangelegenheiten.
28.
Wann
und wo finden Fortbildungen für Schiedsrichter und Trainer statt? Alle Fortbildungstermine stehen in click-TT im Bereich Seminare Veranstaltungskalender Hessen online zur Verfügung. Am Jahresanfang werden die
Fortbildungstermine im amtlichen Organ Plopp veröffentlicht. Jeder Trainer und
alle Verein erhalten die jährlich neu erscheinende Broschüre
„Aus- und Fortbildungsprogramm“. Zusätzlich sind die Termine mit Veranstaltungsort
im Raum Fulda auf unserer
Terminplanübersicht
auf der Homepage enthalten. Die SR und Trainer sind eigenverantwortlich ihre
für die Lizenzverlängerung notwendigen Fortbildungen zu planen. Die
jeweiligen KSRW bzw. KJLW senden Meldebestätigungen an die sich anmeldenden
Teilnehmer.
29.
Ab
wie viel Punkten muss ich eine Umstellung bei der Mannschaftsaufstellung
vornehmen? Grundsätzlich ist nach WSO die Spielstärke des Spielers maßgebend. Je nach erzielter Leistungszahl muss ab der festgelegten nachstehenden Punkte-Differenz (für eine Halbrunde) bei 6er Paarkreuz/Bundessystem/Werner-Scheffler umgestellt werden.
Beispiel: 6er Mannschaft
Spieler 2 und 5 MUSS hinter Spieler 1 und Spieler 6 Spieler 3 und 4 MUSS hinter Spieler 6 Rechtsgrundlage: Hinweise für den
Klassenleiter Nr. 2
30.
Dürfen
Damen in Herren-Mannschaften eingesetzt werden? Damen dürfen bis Kreisliga in Herren-Mannschaften eingesetzt werden. Der Kreistag 2001 hat dies ordnungsgemäß beschlossen. Der Ressortleiter Mannschaftssport wurde darüber schriftlich informiert. Ein zusätzlicher Antrag eines Vereines ist damit nicht mehr notwendig, es sei denn der Kreistag fasst einen neuen (anderen) Beschluss. Die für eine laufende Saison gültigen Stichtage stehen über die Homepage des HTTV Bereich Service, Satzung und Ordnungen, Stichtage sowie über das HTTV Handbuch zur Verfügung. Rechtsgrundlage: JO 3.1.1 ff.
32.
Gibt
es noch eine Passkontrolle? Jawohl, auch nach Wegfall der Spielberechtigungsliste ist noch eine Passkontrolle vor jedem Spiel durch die Mannschaftsführer durchzuführen. Die Passkontrolle erfolgt anhand der gültigen Mannschaftsmeldung sowie ggf. einem Legitimationspapier für unbekannte SpielerInnen. Rechtsgrundlage: WSO 7.13.5 ff.
33.
In
welchem Bereich können Spielgemeinschaften gebildet werden? Spielgemeinschaften sind für Schüler
und Jugendliche sowie bei den Damen möglich. Näheres ist jeweils im Anhang
der Jugendordnung sowie im Anhang zur Wettspielordnung detailliert geregelt
und zu beachten.
34.
Ab
wann ist ein Spieler der Ersatz gespielt hat festgespielt? Ein Festspielen in höheren Mannschaften in einer Halbserie ist NICHT mehr möglich. Jeder Spieler darf maximal dreimal in höheren Mannschaften aushelfen. Höhere Mannschaften bezieht sich ggf. auf mehr als eine höhere Mannschaft. Die Anzahl der Spiele ist kumulativ zu sehen. Ja, die Mannschaft A hat das Spiel verloren, soern der Spieler aufgestellt wurde und die restlichen Spieler nicht aufrückten. Für die Mitwirkung ist der Versuch eines Auf- oder Rückschlages zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage: WSO 7.15.6.1/717.2.1 Für die Doppelaufstellung sind die sechs zum Einsatz kommenden Spieler in der Reihenfolge des gültigen Mannschaftsmeldung aufzustellen. Für die Doppelaufstellung des Doppel 2 + 3 gilt die Wertigkeit aus der Summierung der Plätze. Es gibt in diesem Fall zwei getrennte Aufstellungen eine für das Doppel von 1 bis 6 und eine für das Einzel von 1 bis 6. Es kann NIE zu anderen Platzziffern als von 1 bis 6 kommen. Zunächst sind die Eingangsdoppel in der richtigen Reihenfolge nachzuholen. DA1 gegen DB2 und DA2 gegen DB1. Die bereits absolvierten Spiele (Doppel A1 gegen B1 sowie A3 gegen B3) zählen – wie gespielt- und sofern das letzte Doppel noch gespielt werden muss.
38.
Wie
können SchülerInnen bei Jungen bzw. Mädchen Ersatz spielen? Ein Einsatz als Ersatzspieler ist möglich, da grundsätzlich alle SchülerInnen auch im Jugendbereich spielberechtigt sind, sofern die Mannschaftsmeldung vorliegt. Ein doppeltes Aufführen in beiden Bereichen ist nicht erforderlich. Bitte im Jugendbereich einfach die ausgedruckte Mannschaftsmeldung des Schülerbereiches mitführen.. Der Ersatzspielereinsatz ist auf drei Einsätze pro Halbserie beschränkt. Ein Auflisten eines SpielerIn auf zwei Mannschaftsmeldungen als Stammspieler ist nicht zulässig. Rechtsgrundlage: JO 3.1.5.3 und WSO
7.9
39.
Ab
wann ist ein Spieler spielberechtigt? Bei vorliegender Spielberechtigungsliste und genehmigter Mannschaftsmeldung ist der SpielerIn offiziell spielberechtigt. Für den SpielerIn kann online eine Spielberechtigung beantragt werden. Anschließend kann (außerhalb der Erfassungszeiträume NUR) über den zuständigen Klassenleiter oder das zuständige Verwaltungsorgan (Kreiswart, Bezirkssportwart, Ressortleiter Mannschaftssport) der Spieler in die Mannschaftsmeldung aufgenommen und die Mannschaftsmeldung genehmigt werden. Der Verein kann nun aus dem Downloadbereich die neue Mannschaftsmeldung ausdrucken und dem zuständigen Mannschaftsführer aushändigen. Erst jetzt darf er in einem Pflichtspiel eingesetzt werden. Rechtsgrundlage:
Spielberechtigungsordnung 2 ff.
40.
Wie
kann ich mich von Pokalspielen abmelden? Für Pokalspiele kann man sich über die Vereinsmeldung (in click-TT) bis 10.6. jeden Jahres abmelden. Die Abmeldung muss für jede Mannschaft einzeln angegeben werden. Wer sich nicht abmeldet ist zur Teilnahme verpflichtet.
41.
An
wen müssen Ergebnisse gemeldet werden? Welche Kommunikationswege stehen zur
Verfügung? In den Hessen- und Verbandsligen sowie
allen bezirks- und kreisgebundenen Spielklassen ist der gastgebende Verein
verpflichtet, das Mannschaftsergebnis 1. bei
Spielen von Montag – Freitag innerhalb von 24 Stunden nach Spielende, 2. bei
Spielen am Samstag spätestens bis Sonntag, 12:00 Uhr, 3. bei
Spielen am Sonntag innerhalb von sieben Stunden nach Spielbeginn 4. und den
Spielbericht des Spieltages bis Montag, 12:00 Uhr in das Internetportal (click-TT) einzugeben Bei nicht fristgerechter
Ergebnismeldung (zeitgenau) oder Spielverlegung erfolgt (ohne Ausnahme)
über die Es wird die Empfehlung an alle Vereine ausgesprochen sich aus dem Vereins-Downloadbereich die SMS-Codes pro Mannschaft auszudrucken und an den Mannschaftsführern auszuhändigen. Die Mannschaftsführer sollten grundsätzlich das Mannschaftsergebnis per SMS melden.
42.
Formularloser
Spielbetrieb
−
Wie geht das? Gemäß Beschluss des Kreistages 2006 testet der Kreis Fulda (Kreisliga abwärts) den formularlosen Spielbetrieb im HTTV. Der erfolgreiche Testbetrieb führte zur Übernahme im kompletten Verbandsgebiet des HTTV.
|